§ 3 - Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Aufgaben des Vereins durch Spenden zu fördern bereit ist. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Austritt eines Mitglieds kann jederzeit gegenüber dem Vorstand schriftlich erklärt werden.
Die Austrittserklärung wird zum Schluss des Geschäftsjahres wirksam und muss mindestens vier Wochen vor Ende des Geschäftsjahres beim Vorstand eingegangen sein. Mitglieder des Vereins, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder den Vereinsinteressen zuwiderhandeln, können durch Vorstandsbeschlulss ausgeschlossen werden. Bei Widerspruch des Betroffenen entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 4 - Beiträge, Spenden und Geschäftsjahr
Beiträge leisten die Mitglieder im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Der mindestens zu entrichtende Jahresbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
Spenden können von jeder natürlichen und juristischen Person an den Förderverein gerichtet werden. Auf Wunsch werden den Mitglieder bzw. Spendern Spendenquittungen ausgestellt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 5 - Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
1. Mitgliederversammlung
2. Vorstand
3. Beirat