English (United States) Deutsch (Deutschland)

§§ 8 - 9: Vorstand, Sitzungen

Minimize

§ 8 - Vorstand

Der Vorstand des Vereins besteht aus folgenden Mitgliedern:

  • Vorsitzender
  • 2. Vorsitzender (Stellvertreter)
  • Schriftführer
  • Kassierer
  1. Sie sind zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung befugt und führen die Geschäfte des Vereins.
  2. Zur Vertretung des Vereins sind je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam berechtigt.
  3. Der Vorstand wird von der Mitgliedeversammlung gewählt. Die Matsperiode der gewählten Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre
    Um eine kontinuierliche Vorstandsarbeit zu gwährleisten, beträgt nach Gründung des Vereins die erste Amtsperiode des Vorsitzenden einmalig 3 Jahre.
  4. Vorstandswahlen werden jährlich durchgeführt.
    Ein Wiederwahl ist möglich.
  5. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er entscheidet über die Vergabe der tatsächlch vorhandenen Geldmittel.

§ 9 - Sitzungen des Vorstands

  1. Der Vorsitzende, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter, beruft den Vorstand nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr unter Bekanntgabe der Tagesordnung, ein.
  2. Die Sitzungen des Vorstandes führt der Vorsitzende. ImVerhinderungsfall sein Stellvertreter.
  3. Jedes Vorstandsmitglied hat das Recht einen Antrag in den Vorstand einzubringen, über den abgestimmt wird.
  4. Über die Vorstandssitzung ist ein Protokoll zu führen. Vorstandsmitglieder erhalten eine Kopie.
< §§ 6 - 7
§§ 10 - 13 >