§ 8 - Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Vorsitzender
- 2. Vorsitzender (Stellvertreter)
- Schriftführer
- Kassierer
- Sie sind zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung befugt und führen die Geschäfte des Vereins.
- Zur Vertretung des Vereins sind je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam berechtigt.
- Der Vorstand wird von der Mitgliedeversammlung gewählt. Die Matsperiode der gewählten Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre
Um eine kontinuierliche Vorstandsarbeit zu gwährleisten, beträgt nach Gründung des Vereins die erste Amtsperiode des Vorsitzenden einmalig 3 Jahre.
- Vorstandswahlen werden jährlich durchgeführt.
Ein Wiederwahl ist möglich.
- Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er entscheidet über die Vergabe der tatsächlch vorhandenen Geldmittel.
§ 9 - Sitzungen des Vorstands
- Der Vorsitzende, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter, beruft den Vorstand nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr unter Bekanntgabe der Tagesordnung, ein.
- Die Sitzungen des Vorstandes führt der Vorsitzende. ImVerhinderungsfall sein Stellvertreter.
- Jedes Vorstandsmitglied hat das Recht einen Antrag in den Vorstand einzubringen, über den abgestimmt wird.
- Über die Vorstandssitzung ist ein Protokoll zu führen. Vorstandsmitglieder erhalten eine Kopie.